IM AUSLAND LEBENDE DT. STAATSANGEHÖRIGE

Einleitung

Ausweisdokumente für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige

Zuständig für die Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises ist die jeweilige Botschaft oder das Konsulat im Ausland.

Inhalt
Einleitung

Terminvereinbarung online

Inhalt

Für Österreich

Termine sind immer am ersten Tag im Monat freigeschalten.

Konsulat Dornbirn: https://wien.diplo.de/at-de/service/honorarkonsuln/01-HK-Bregenz/hk-bregenz-allgemeine-informationen/2001490

 

Für die Schweiz

Konsulat Zürich: https://www.terminland.de/hk-diplo/

 

 

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin!

Eine Passbehörde in Deutschland ist nur bei einem triftigen Grund für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige zuständig! Dies ist z.B. ein erheblich weiterer Weg zur zuständigen Auslandsvertretung.

Siehe auch §19 Abs. 2 und 4 Passgesetz (PassG), Nr. 19.4.1 PassVwV

Einleitung

Antragstellung

Inhalt
  • nur mit Termin möglich!
  • Nachweis eines triftigen Grundes
Einleitung

Benötigte Unterlagen

Inhalt

Siehe Homepage der Deutschen Botschaften

Wien:              https://wien.diplo.de/at-de/service/-/2447102

und

Bern:               https://bern.diplo.de/ch-de/service/-/2342598

Abmeldung ins Ausland

Antrag online erfassen

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