FÜHRUNGSZEUGNIS

Einleitung

Führungszeugnis

Inhalt

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Ab dem 14. Lebensjahr, können Sie den Antrag ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten stellen.

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Arten von Führungszeugnissen

Inhalt

Führungszeugnis für private Zwecke

Das Führungszeugnis wird direkt an Sie nach Hause versandt. Es ist keine Angabe eines Verwendungszwecks nötig.

 

Führungszeugnis für eine Behörde

Das Führungszeugnis wird direkt an die fordernde Behörde versandt. Die Angabe eines Verwendungszwecks ist erforderlich. Diesen teilt Ihnen die fordernde Behörde in der Regel mit.

 

Erweitertes Führungszeugnis

Dieses Führungszeugnis wird von Personen benötigt, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich oder mit erwachsenen Menschen mit Behinderung arbeiten. Für die Beantragung ist hier eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.

 

Europäisches Führungszeugnis

in Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen.

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Voraussetzungen

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Antragsberechtigt ist jede Person, die das 14.Lebensjahr vollendet hat. Hat die Person eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt (siehe § 30 Abs. 1 BZRG).

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Antragstellung

Inhalt

Die Antragstellung erfolgt

  • durch persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt oder
  • online mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises direkt beim Bundesamt für Justiz: fuehrungszeugnis.bund.de
  • schriftlich mit einer öffentlich (von einem Notar) oder amtlich (von einer siegelführenden Behörde) beglaubigten Unterschrift.
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Benötigte Unterlagen

Inhalt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, ist ein schriftlicher Nachweis der fordernden Stelle (Arbeitgeber, Verein, Einrichtung, …) vorzulegen.
  • Für ein behördliches Führungszeugnis wird die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
  • Benötigen Sie das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ist ein schriftlicher Nachweis hierüber von der Einrichtung/ des Vereins für eine Gebührenbefreiung vorzulegen.
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Gebühren

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Die Gebühr beträgt 13,- €.

Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit (schriftl. Nachweis vom Verein/ Einrichtung erforderlich!)

Weitere Informationen

zum Thema Führungszeugnis finden Sie unter:

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