In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
Ist eine zweckgebundene touristische Abgabe, die durch Kurorte vom Gast erhoben werden darf. Die Abwicklung wird vereinfacht so gehandhabt, dass der Gast diesen beim Gastgeber bezahlt und der Gastgeber den Kurbeitrag treuhänderisch über die Kurbeitragsrechnung an die Gemeinde weiterleitet.
In Wasserburg wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben:
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Hauptsaison
15. April – 15. Oktober |
Nebensaison
16. Oktober – 14. April |
| Personen ab 16. Jahre
Erwachsene |
2,80 Euro |
1,70 Euro |
| Geschäftsreisende,
Tagungs- und
Seminarteilnehmer |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
| Kinder 6 – 15 Jahre |
1,20 Euro |
1,20 Euro |
| Kinder 0 – 5 Jahre |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
| Behinderte 50 – 80 % |
1,70 Euro |
1,20 Euro |
| „B“ Begleitperson
Behinderte 50 – 80 % |
1,70 Euro |
1,20 Euro |
| Behinderte 81 – 100 % |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
| „B“ Begleitperson
Behinderte 81 – 100 % |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
Geschäftsreisende, die in Wasserburg arbeiten sowie Tagungs- und Seminarteilnehmer in Wasserburg, sind während Ihres Aufenthaltes vom Kurbeitrag befreit und erhalten dementsprechend keine Gästekarte. Jedoch können sie freiwillig als Gäste gemeldet werden, Kurbeitrag bezahlen und erhalten dann die ECHT BODENSEE CARD.
Über den eingeforderten Kurbeitrag erhalten Sie von der Tourist-Information monatlich eine Abrechnung. Die Fälligkeit ist vier Wochen nach dem Rechnungsdatum.