KURBEITRAG UND FREMDENVERKEHRSABGABE

Einleitung

Fremdenverkehrsbeitrag

Inhalt

In Wasserburg wird ein Fremdenverkehrsbeitrag von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen (auch Vermietern von Ferienwohnungen und Zimmern), denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Wasserburg Vorteile erwachsen, erhoben. Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Eine Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrags wird mit 0,10 Euro pro Person (auch Kinder) pro Übernachtung gerechnet und ist mit der monatlichen Kurbeitragsabrechnung zu entrichten.

Die genaue Berechnung erfolgt jährlich rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr (spätestens aber nach zwei Jahren).

Einleitung

Kurbeitrag

Inhalt

In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

 

Ist eine zweckgebundene touristische Abgabe, die durch Kurorte vom Gast erhoben werden darf. Die Abwicklung wird vereinfacht so gehandhabt, dass der Gast diesen beim Gastgeber bezahlt und der Gastgeber den Kurbeitrag treuhänderisch über die Kurbeitragsrechnung an die Gemeinde weiterleitet.

 

In Wasserburg wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben:

Hauptsaison

15. April – 15. Oktober

Nebensaison

16. Oktober – 14. April

Personen ab 16. Jahre

Erwachsene

2,80 Euro 1,70 Euro
Geschäftsreisende,

Tagungs- und

Seminarteilnehmer

0,00 Euro 0,00 Euro
Kinder 6 – 15 Jahre 1,20 Euro 1,20 Euro
Kinder 0 – 5 Jahre 0,00 Euro 0,00 Euro
Behinderte 50 – 80 % 1,70 Euro 1,20 Euro
„B“ Begleitperson

Behinderte 50 – 80 %

1,70 Euro 1,20 Euro
Behinderte 81 – 100 % 0,00 Euro 0,00 Euro
„B“ Begleitperson

Behinderte 81 – 100 %

0,00 Euro 0,00 Euro

 

Geschäftsreisende, die in Wasserburg arbeiten sowie Tagungs- und Seminarteilnehmer in Wasserburg, sind während Ihres Aufenthaltes vom Kurbeitrag befreit und erhalten dementsprechend keine Gästekarte. Jedoch können sie freiwillig als Gäste gemeldet werden, Kurbeitrag bezahlen und erhalten dann die ECHT BODENSEE CARD.

 

Über den eingeforderten Kurbeitrag erhalten Sie von der Tourist-Information monatlich eine Abrechnung. Die Fälligkeit ist vier Wochen nach dem Rechnungsdatum.

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