
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe im zweigliedrigen System der bundesdeutschen Bauleitplanung dar.
Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Gemeindegebiet Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen oder Grünflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des FNPs erklärt.
Der FNP ist eine Leitlinie für die Verwaltung und die Behörden; für die Bürger ist er aber nicht rechtsverbindlich. Das heißt, aus dem FNP kann kein Recht zur Bebauung eines Grundstücks abgeleitet werden. Voraussetzung dazu ist als zweite Stufe die Aufstellung eines Bebauungsplanes > Verlinkung Bebauungsplan auf Bebauungspläne <, der deshalb auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet wird.
(PDF) Flächennutzungsplan
(PDF) Begründung FNP