Abfallwirtschaft
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden direkt vom Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten/Allgäu (ZAK) veranlagt.
Die Zahlungsfälligkeiten sind mit den Steuerterminen identisch: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
Nach vertraglicher Vereinbarung mit dem ZAK ist es erforderlich, die Gemeindeverwaltung Wasserburg (Bodensee) über den Bezug von Bauten/Gebäuden (Wohn-, Gewerbe- und sonstiger Bereich) zu informieren. Ebenso sind Veränderungen bei gewerblicher Beherbergung in Verbindung mit der Anzahl von Gästebetten und Ferienwohnungen mitzuteilen.






