Eva-Maria Limberger
Passamt
Personalverwaltung
Öffnungszeiten
Einwohnermeldeamt
Fischereischeine
und Passamt:
Montag, Mittwoch, Freitag
Raum: EG-04
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Ab dem 16. Lebensjahr, können Sie den Antrag ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten stellen.
Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen (Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr).
Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich anwesend sein. Hierbei wird zusätzlich die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter benötigt.
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Ein Ausweis ist auch schon vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist. Dies betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder.
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Etwa zwei bis drei Wochen