PERSONALAUSWEIS

Einleitung

Personalausweis

Inhalt

Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Ab dem 16. Lebensjahr, können Sie den Antrag ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten stellen.

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Voraussetzungen

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Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen.

Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen (Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr).

Auch Kinder müssen zur Beantragung persönlich anwesend sein. Hierbei wird zusätzlich die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter benötigt.

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Gültigkeit der Personalausweise

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  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.

 

Achtung:

Ein Ausweis ist auch schon vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist. Dies betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder.

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Hinweise zur Abholung

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  • Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Personalausweis mit.
  • Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Auch Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden eine entsprechende Vollmacht, wenn diese 16 Jahre alt sind.
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Benötigte Unterlagen

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  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde Geburtsurkunde/Heiratsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
  • aktuelles biometrisches Passbild (kein Bild vom letzten Antrag!)
  • für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom Jugendendamt
  • die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten (EC- und Barbezahlung möglich)

 

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

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Dauer und Kosten

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Bearbeitungszeit

Etwa zwei bis drei Wochen

 

Gebührenrahmen

  • unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • über 24 Jahren: 37 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei
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Kontakt

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