Eva-Maria Limberger
Passamt
Personalverwaltung
Öffnungszeiten
Einwohnermeldeamt
Fischereischeine
und Passamt:
Montag, Mittwoch, Freitag
Raum: EG-04
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Ein Ausweis ist auch schon vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist. Dies betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder.
In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.
Etwa drei bis fünf Wochen
Bei Bestellung im Expressverfahren am darauffolgenden dritten Werktag 3 bei Antragstellung vor 12:00 Uhr
Ein vorläufiger Reisepass kann nur noch ausgestellt werden, wenn Sie nachweisen können, dass selbst eine Bestellung im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig für Ihre geplante Reise ankommt.
Hierfür benötigen wir Nachweise in Form von z.B. Flugticket, Buchungsdaten, …
Von der Regel „Eine Person – ein Pass“ kann nur in den folgenden Ausnahmefällen abgewichen werden:
Der zweite Reisepass ist maximal 6 Jahre gültig.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html