REISEPASS

Einleitung

Reisepass

Inhalt

Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Besonders beeinträchtigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

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Voraussetzungen

Inhalt
  • Sie können den Reisepass grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung beantragen.
  • Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen.
  • Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils vorlegt.
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Gültigkeit der Reisepässe

Inhalt
  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.

 

Achtung:

Ein Ausweis ist auch schon vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr möglich ist. Dies betrifft vor allem Säuglinge und Kleinstkinder.

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Hinweise zur Abholung

Inhalt
  • Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass mit.
  • Die Aushändigung kann an die Antragstellerin oder den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
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Benötigte Unterlagen

Inhalt
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung in unserer Gemeinde Geburtsurkunde/Heiratsurkunde im Original; gegebenenfalls Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
  • aktuelles biometrisches Passbild (kein Bild vom letzten Antrag!)
  • für Personen unter 16 Jahren: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom Jugendendamt
  • die Gebühren sind bei Antragstellung vollständig zu entrichten (EC- und Barbezahlung möglich)

 

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

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Dauer und Kosten

Inhalt

Bearbeitungszeit

Etwa drei bis fünf Wochen

Bei Bestellung im Expressverfahren am darauffolgenden dritten Werktag 3 bei Antragstellung vor 12:00 Uhr

 

Gebührenrahmen

  • unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • über 24 Jahren: 70 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 26 Euro
  • für Expressbestellung wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben
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Vorläufiger Reisepass

Inhalt

Ein vorläufiger Reisepass kann nur noch ausgestellt werden, wenn Sie nachweisen können, dass selbst eine Bestellung im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig für Ihre geplante Reise ankommt.

Hierfür benötigen wir Nachweise in Form von z.B. Flugticket, Buchungsdaten, …

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Zweitpass

Inhalt

Von der Regel „Eine Person – ein Pass“ kann nur in den folgenden Ausnahmefällen abgewichen werden:

  1. Sie planen eine Reise in einen Staat, der Deutschen die Einreise vermutlich verweigern wird, weil aus Ihrem Pass ersichtlich ist, dass Sie zuvor bestimmte andere Staaten bereist haben.Die Reisepläne müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung konkret nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Flugticket, ggf. erfolgte Visumbeschaffung, Bestätigung durch Arbeitgeber, Korrespondenz (E-Mail/Briefwechsel) mit Geschäftspartnern etc. Die bloße Möglichkeit, dass zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine solche Reise geplant (und dafür ein Zweitpass benötigt) wird, genügt nicht für den Nachweis eines berechtigten Interesses an der Ausstellung eines Zweitpasses.

    Weltreise:
    Sollten sich die Reisepläne des Weltenbummlers/der Weltenbummlerin zur Einreise in bestimmte Staaten, in die die Einreise gegebenenfalls verweigert wird, wenn zuvor bestimmte andere Staaten bereist wurden, erst im Verlauf der Weltreise konkretisieren und durch Nachweise belegen lassen können, besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass an einer deutschen Auslandsvertretung des aktuellen Reiselandes zu beantragen.
  2. Sie planen mehrfach private oder dienstliche Reisen in kurzen Zeitabständen in verschiedene, teilweise visumpflichtige Länder und müssen daher Ihren Reisepass für eine Visum-Beantragung bei der Botschaft/bei dem Konsulat des Staats (Reiseziel oder Transit) einreichen.Ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass ist in diesen Fällen nur dann anzunehmen, wenn aus den konkreten Reiseplanungen ersichtlich ist, dass sich die Beantragung der benötigten Visa und die Durchführung der beabsichtigten Reisen im konkreten Fall ausschließen. Beispiel: Sie müssen Ihren Reisepass zur Visumbeantragung bei einer ausländischen Auslandsvertretung hinterlegen, während Sie eine dringende private oder geschäftliche Reise konkret planen und Sie die Herausgabe des bei der ausländischen Auslandsvertretung hinterlegten Reisepasses zeitnah nicht erwirken können.Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund der Wartezeit für die Visumausstellung die Berufsausübung der Passinhaberin/des Passinhabers nicht mehr möglich wäre (zum Beispiel Pilotin/Pilot) oder signifikant beschränkt würde, weil vom Arbeitgeber eingeplante, zeitlich eng aufeinanderfolgende Auslandseinsätze/Dienstreisen nicht wahrgenommen werden könnten. Die konkret geplanten Dienstreisen des Arbeitgebers bzw. berufliche Erforderlichkeit ist bei der Passbehörde durch Nachweise zu belegen.

    Die Länge der Wartezeit resultiert ausschließlich aus dem behördlichen Visumverfahren des ausländischen Staates und kann von deutschen Behörden nicht beeinflusst werden. Die bloße Wartezeit auf ein Visum stellt für sich genommen kein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass dar. Sowohl geschäftlich Vielreisende als auch Weltreisende, die im Verlauf ihrer Reise ein Visum für die Einreise in das nächste Land beantragen, müssen in der Regel die Wartezeit hinnehmen.

Der zweite Reisepass ist maximal 6 Jahre gültig.

 

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

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