STELLPLATZSATZUNG

Einleitung

Stellplatzsatzung

Inhalt

Diese Satzung regelt die nach Art. 47 BayBO bestehende Pflicht, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder nachzuweisen bzw. herzustellen und gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Wasserburg (B) mit Ausnahme der Gemeindegebiete, für die rechtsverbindliche Bebauungspläne > Verlinkung Bebauungspläne auf Bebauungspläne < mit abweichenden Stellplatzfeststellungen gelten.

 

Ausfertigung vom:  11.02.2022

Bekanntmachung am:  17.02.2022

 

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